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31.12.2017 Kategorie: Gemeinde, Kita, FamZ

Kirche mit dir

Neuwahl des Kirchenvorstandes am 11. März 2018

Im Juni 2018 endet die Amtszeit des Kirchenvorstandes der ev.-luth. Kirchengemeinde St. Magni.
Die Neuwahl der Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher findet am Sonntag Lätare, 11. März 2018, statt. Wahlberechtigt sind alle Kirchenmitglieder, die bis zum Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, am Wahltag der Kirchengemeinde St. Magni angehören und in die Wählerliste eingetragen sind.
Bitte überprüfen Sie, ob Ihr Name in der Liste enthalten ist. Die Wählerliste liegt vom 02. Januar bis 12. Januar 2018 im Gemeindebüro, Hinter der Magnikirche 7,
zu den Öffnungszeiten des Gemeindebüros (mo, mi & do 9:30 bis 12 Uhr und di 15 bis 17 Uhr)
jedes Kirchenmitglied zugänglich aus.

Alle wahlberechtigten Gemeindeglieder sind aufgefordert, Kandidatinnen und Kandidaten für die Kirchenvor-standswahl vorzuschlagen. Wahlvorschläge sind dem Kirchenvorstand bis spätestens zum 22. Januar 2018 schriftlich zuzuleiten. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn wahlberechtigten Kirchenmitgliedern unserer Gemeinde unterschrieben sein.

In unserer Gemeinde sind vier Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher zu wählen. Die einzelnen Wahlvor-schläge sollen nicht mehr als acht Personen unter Angabe von Namen, Vornamen, Alter, Beruf und Anschrift enthalten. Vorgeschlagen werden können wahlberechtigte Gemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebens-jahr vollendet haben, die am Tage der Wahl seit mindestens drei Monaten unserer Kirchengemeinde angehö-ren und von denen erwartet werden kann, dass sie mit Engagement und Freude die Aufgaben eines Kirchen-vorstandes erfüllen.

Der Kirchenvorstand
der ev.-luth. Kirchengemeinde St. Magni zu Braunschweig

Beitrag von Henning Böger